Kein Einzelhandel
Knittlingen. Im Gewerbegebiet „Knittlinger
Kreuz“ wird es keinen Einzelhandel geben. Einen entsprechenden
Beschluss fasste der Gemeinderat der Fauststadt.
Zulässig sind indes Betriebswohnungen, allerdings
nur im südlichen Bereich.
Am „Knittlinger Kreuz“ wohnen,
aber kein Einzelhandel
Zum Bebauungsplan
fürs Gewebegebiet noch ein Lärmgutachten
Knittlingen
(vh). Über die Anregungen der Träger öffentlicher
Belange und von privater Seite für den Bebauungsplan
Gewerbegebiet „Knittlinger Kreuz“ diskutierten
die Mitglieder des Fauststädter
Gemeinderats. In der Sitzung im Rathaus
Knittlingen wurden einige Änderungen in den
Entwurf aufgenommen.
Diskussionspunkt war die Zulassung von Betriebswohnungen
innerhalb des Plangebietes. Planer Jochen Bernhardt
meinte aus seinen Kontakten zu Kommunen, „diese haben
schlechte Erfahrungen gemacht, wenn sie
Wohnungen zugelassen haben“. Die tatsächliche
Nutzung von Bebauung ließe sich nur schwer
kontrollieren. Für Kleinbetriebe sei es andererseits
wichtig, wenn Wohnungen zugelassen werden.
„Wohnungen müssen eine Ausnahme sein“, so Joachim
Leitz (Parteilose Wählervereinigung) zur Nutzung
der Flächen in dem geplanten Gewerbegebiet
„Knittlinger Kreuz“. Eine Ansicht, die fast
einstimmig im Gremium vertreten wurde.
Festgelegt wurde, dass nur auf einem kleinen
Teil im südlichen Bereich der Satzungsfläche
Betriebswohnungen zugelassen werden.
„Ein ganz sensibler Bereich“, mahnte Evelyne Teschner-Klug
(Alternative Liste Knittlingen) die Frage an, ob
am „Knittlinger Kreuz“ der Einzelhandel zugelassen
wird. Dies sei für die „Innenstadtrelevanz“
wichtig. Das Gremium entschied, den Einzelhandel
für das Gebiet auszuschließen. Kritik
übte sie an der zu kurzen Einarbeitungszeit
für den Umweltbericht zum „Knittlinger
Kreuz“, über den am Dienstagabend ebenfalls
entschieden wurde. Eine Woche hätte
dafür nicht gereicht. „Ich denke, wir
sollten den Bebauungsplan abschließen“,
meinte sie. Dies dürfe jedoch nicht als „Zustimmung
zu einem Erschließungsabschnitt“ verstanden
werden. Sie wies auf die gestiegenen Kosten bei der
Finanzierung dieses Gebietes mit. Durch die
gestiegenen Zinsen für die bisherigen
Fremdfinanzierungskosten von rund vier Millionen
Euro stelle sich für sie die Frage nach
einer Tilgung, um die Zinskosten zu verringern.
Ihr Hinweis auf das vom Amt für Baurecht und
Naturschutz des Landratsamtes vorgeschlagene Lärmgutachten
führte zur Abstimmung über ein solches.
Das Gremium stimmte zu, dieses für das
„Knittlinger Kreuz“ in Auftrag zu geben.
Der neue Entwurfsbeschluss und der Entwurf der
naturschutzrechtlichen Vereinbarung zwischen der
Stadt Knittingen und dem Enzkreis wurde
angenommen, ebenso die erneute Auslegung.
Für den Friedhof in Knittlingen wurden die Planungen
zur Anlage von Urnengräbern (Kosten rund 13
000 Euro), zur Anlage von Reihengräbern (Kosten
rund 16 000 Euro), zur Anlage von doppelbreiten Wahlgräbern
(Kosten rund 100 000 Euro) und zur Anlage von
Tiefgräbern (Kosten rund 85 000 Euro)
angenommen. Den Friedhof in Freudenstein
entschied der Gemeinderat zu erweitern. Eine
Fläche von 1 609 Quadratmeter wird nördlich
des bestehenden Friedhofes angefügt. Matthias
Haas (Alternative Liste Knittlingen) regte an, sich
über die Einrichtung eines „Friedwald“ Gedanken
zu machen. Als „großer Waldbesitzer“
wäre dies für Knittlingen eine Idee.
Hans Krauß (CDU) machte darauf aufmerksam,
dass viele Gemarkungsgrenzsteine zerstört
würden.
BNN, 26.10.2007
|