Wieso zögert das Gericht?
Mediziner aus dem östlichem Enzkreis steht im Verdacht der Untreue in Millionenhöhe


MAULBRONN. Ungewöhnlich lange nimmt sich Maulbronns Amtsgerichtsdirektor Zeit für die Entscheidung, ob er die Anklage gegen einen Arzt aus dem östlichen Enzkreis wegen des Verdachts der Untreue zulässt.

"Ich bin verwundert", sagt der Pforzheimer Oberstaatsanwalt und Behördenleiter Hans-Werner Schwierk. Wer ihn kennt, weiß, dass dies die höfliche Formulierung für stinksauer ist. Mehrmals schon habe seine Dienststelle beim Amtsgericht Maulbronn nachgefragt, was die Akte T. (Name geändert) mache - keine Antwort. Auf dem Tisch von Amtsgerichtsdirektor Klaus Droxler liegt nach Informationen der "Pforzheimer Zeitung" seit dem 5. Dezember 2003 unter dem Aktenzeichen LS 93 JS 5156/ 03 ein Vorfall von einiger Brisanz: Arnd T., Arzt aus dem östlichen Enzkreis, steht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unter dem dringenden Tatverdacht, sich der Untreue schuldig gemacht zu haben. Der Arzt schweigt ebenso zu den Vorwürfen wie das Amtsgericht zum zeitlichen Ablauf und Stand des Verfahrens - man verweist auf die Pressestelle des Landgerichts Karlsruhe. Von dort war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten.

Arnd T. war Hausarzt zweier pflegebedürftiger Schwestern, Jahrgang 1924 und 1925. Sie sollen ihm Generalvollmacht eingeräumt haben - für den Fall, dass eine von ihnen sterbe. Die Schwestern setzten sich gegenseitig als Erben ein - und die Ehefrau des Arztes testamentarisch als Nach-Erbin. Als eine der beiden Frauen starb, soll laut Anklageschrift Arnd T. als Generalbevollmächtigter namens der noch lebenden Schwester das Erbe ausgeschlagen haben - worauf seine Frau in den Genuss eines Immobilienvermögens im Wert von damals 1,5 Millionen Mark gekommen sei. Nach der Ausweisung zum Baugebiet soll das Erbe nach PZ-Informationen das Fünffache wert sein.

Unter Wert abgespeist?

Die Anklage soll auf einer Strafanzeige des Nachlassverwalters fußen, der von den Pflichtteil-Erben eingesetzt wurde, weil sie sich nicht unter Wert abspeisen lassen wollten.

Mittlerweile ist auch die ein Jahr jüngere Schwester gestorben. In diesem Fall gibt es aber noch juristische Auseinandersetzungen, ob Arnd T.s Frau erneut an ein Vermögen kommt.

Bekannt ist der Vorgang auch der Landesärztekammer - so will es die Ministerialanweisung in Strafsachen. Die Kammer wird ebenso nach Abschluss der strafrechtlichen Würdigung informiert. Für den Fall einer Verurteilung müsste die Ärztekammer prüfen, ob gegen ethische Grundsätze verstoßen wurde - und damit die Berufsordnung betroffen wäre. Im Extremfall könnte das Regierungspräsidium Stuttgart - zentral für Baden-Württemberg - die Ausübungserlaubnis entziehen. Das, so Oliver Erens, Sprecher der Landesärztekammer, komme jedoch äußerst selten vor.



Artikel wurde erstellt von: Olaf Lorch am 18.03.2005.


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