Anklage wegen groben Foulspiels
Massive Attacken auf
Fußballplatz gegen Spieler aus Ötisheim vom Staatsanwalt als
gefährliche Körperverletzung bewertet
KNITTLINGEN/ÖTISHEIM. Die Staatsanwaltschaft zieht alle Register:
Sie
hat gegen einen Fußballer aus Pforzheim Anklage erhoben, der
einen
Spieler des TSV Ötisheim mit Fußtritten gegen die Brust
lebensgefährlich verletzt hatte.
„Ich
gehe von einer Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung
aus“,
sagte gestern ein leitender Staatsanwalt zur PZ. Das Verfahren soll vor
dem Amtsgericht in Pforzheim eröffnet werden, wo die Anklage
erhoben
wurde. Damit soll seit vielen Jahren erstmals wieder ein Strafrichter
über das Geschehen während eines Fußballspiels
entscheiden. Die Partie
in der B-Kreisliga fand am Buckenberg in Pforzheim statt.
Beim
Fußballspiel der Reserven von Fatihspor Pforzheim und des TSV
Ötisheim
war es am 17. April zu einem dramatischen Zwischenfall gekommen: Nach
dem Spielbericht des Schiedsrichters, den die Staatsanwaltschaft
ebenfalls auswertete, hat ein Fatihspor-Spieler in „brutalster Weise
mit voller Wucht“ in die Rippengegend eines bereits am Boden liegenden
Spielers des TSV Ötisheim eingetreten. Sogar als ihn andere
Spieler
wegziehen wollten, habe dieser sein Opfer erneut in die Nierengegend
getreten. Der dabei schwer verletzte Spieler aus
Knittlingen-Freudenstein spuckte laut Sportgericht sogar Blut. Der
Vorstand des TSV Ötisheim meldete an das in Kieselbronn
beheimatete
Fußballgericht, ihr als Torwart eingesetzter Spieler Markus
Spandl habe
einen Lungenriss erlitten und sei auf die Intensivstation der Klinik in
Pforzheim eingeliefert worden. „Ein tätlicher Angriff, wie er im
vorliegenden Falle stattfand und lebensbedrohliche Verletzungen
hervorruft, berechtigt ferner den Antrag auf Ausschluss des Spielers
für alle Spiele beim Badischen Fußballverband“, war in der
Urteilsbegründung von Kieselbronn formuliert. Vorsitzender Peter
Zoller
sagte: „Das ist bisher das schwerste Ereignis gewesen, das über
meinen
Tisch ging!“ So wurde der Spieler aus Freudenstein mehr als fünf
Tage
lang im Krankenhaus behandelt und konnte mehrere Wochen seinem Beruf
nicht nachgehen.
Gericht soll die Folgen gewichten
„Es
hat den Tritt unstreitig gegeben. Das Gericht muss nun die Folgen
erörtern“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zur PZ. Er
sprach
von einer „brutalen Vorgehensweise“, die über ein
Fußballspiel
hinausgehe. Die Anklagebehörde stufte inzwischen die Tat
während eines
Sportwettkampfs als „relativ außergewöhnlich“ ein. Parallel
zur
strafrechtlichen Würdigung laufen zivilrechtliche Verfahren. Die
Strafe
des Sportgerichts ist bereits rechtskräftig. Danach ist der
verantwortliche Fußballer ein Jahr lang bis Mitte April 2006
gesperrt.
Sollte das Verfahren wegen der Tätlichkeit gegen den
Fußballer aus
Freudenstein vor dem Amtsgericht stattfinden, werden nach der Prognose
des Fußballrichters Zollers viele Verbandsbeobachter im
Gerichtssaal
sitzen.
PZ-Artikel wurde erstellt von: Horst Pieper am 26.08.2005.