Strafe mit "Symbolwert"
Günther Mahal wegen falscher
Verdächtigung gegen Bürgermeister Hopp verurteilt
KNITTLINGEN. Er entschuldigte sich nicht, aber er bestritt auch nichts:
Der ehemalige wissenschaftliche Leiter des Knittlinger Faust-Museums
und Faust-Archivs, Günther Mahal, hat gestern das Urteil des
Maulbronner Amtsgerichts akzeptiert. Wegen falscher Verdächtigung
und
übler Nachrede muss er eine Strafe von 1050 Euro zahlen.
Grund
ist jener alte Zwist zwischen Mahal und dem Knittlinger
Bürgermeister
Heinz-Peter Hopp, der im vergangenen Jahr wieder aufflammte. Erneut
warf der ehemalige Leiter des Faust-Archivs seinem einstigen
Dienstherren Hopp vor, im Jahr 1999 einen Verrechnungsscheck über
400
Mark unterschlagen zu haben. Er stellte deswegen nicht nur eine
Strafanzeige, sondern verbreitete die Anschuldigungen auch in der
Öffentlichkeit. "Obwohl bekannt war, dass Herr Hopp den Scheck
nicht
unterschlagen hatte", sagte Staatsanwalt Constantin Hofmann. Er
forderte eine "drastische Geldstrafe" von 3600 Euro für den
Wissenschaftler, der nach seinem Rauswurf aus dem Faust-Museum im Jahr
2001 heute Frührentner ist. Zwar habe Mahal im Zustand
verminderter
Schuldfähigkeit gehandelt. Doch habe sich der 60-Jährige
weder bei Hopp
entschuldigt, noch scheine er dies zu beabsichtigen. "Bei der
Uneinsichtigkeit besteht die Gefahr der Wiederholung", so Hofmann.
Mit
Uneinsichtigkeit habe das nichts zu tun, betonte jedoch Mahals
Verteidigerin Inge Rötlich, der der sonst so wortgewandte
Faust-Experte
weitgehend das Reden überließ. Die Rechtsanwältin
stellte den
gesundheitlichen Zustand ihres Mandanten in den Mittelpunkt. "Dr. Mahal
war damals in einem Zustand, den man als schwachsinnig bezeichnen
kann", sagte sie. Die psychische Erkrankung, an der Mahal seit 1980
leide, sei wieder ausgebrochen. "Ausgelöst durch die Ereignisse,
bei
denen er seine Existenz verloren hat", erinnerte sie an Mahals
Entlassung. Auch das Hausverbot im Faust-Archiv oder Hopps Ablehnung
Mahals bei Veranstaltungen, zählte die Anwältin zu den
"Kränkungen",
die zum Ausbruch der Krankheit und den verhängnisvollen Folgen
geführt
hätten.
Als tragisch bezeichnete Richter Bernd Lindner den Fall und sah in
den
1050 Euro eher eine "Strafe symbolischer Natur". "Herr Hopp hat die
Vorwürfe nicht verdient, doch es gibt auch Umstände, die
zugunsten von
Herrn Mahal sprechen", so Lindner. Dazu zählte er dessen
Erkrankung,
die Auslöser für den Zwist gewesen sei. Die verminderte
Schuldfähigkeit
stehe fest, zudem habe Mahal die Tat eingeräumt.
"Mit der Entlassung hat er seine Erwerbsquelle und seine Lebensaufgabe
verloren", erinnerte Lindner. Es sei zwar vernünftiger, wenn sich
Mahal
bei Hopp entschuldige. Doch es sei auch Ausdruck der Krankheit, dass
sich der Wissenschaftler auf seine Haltung versteift habe: "Das
Verhältnis zu Herrn Hopp hat sich so verschlechtert, dass er in
ihm den
Feind sieht, der sein Leben kaputt macht", so der Richter.
Möglicherweise werden sich beide wieder begegnen. Am Donnerstag
soll
Mahal wegen weiterer Beschuldigungen in Karlsruhe vor Gericht stehen.
PZ-Artikel wurde erstellt von:
Nicola Hiller am 12.04.2005.