Strafe mit "Symbolwert"
Günther Mahal wegen falscher Verdächtigung gegen Bürgermeister Hopp verurteilt

KNITTLINGEN. Er entschuldigte sich nicht, aber er bestritt auch nichts: Der ehemalige wissenschaftliche Leiter des Knittlinger Faust-Museums und Faust-Archivs, Günther Mahal, hat gestern das Urteil des Maulbronner Amtsgerichts akzeptiert. Wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede muss er eine Strafe von 1050 Euro zahlen.

Grund ist jener alte Zwist zwischen Mahal und dem Knittlinger Bürgermeister Heinz-Peter Hopp, der im vergangenen Jahr wieder aufflammte. Erneut warf der ehemalige Leiter des Faust-Archivs seinem einstigen Dienstherren Hopp vor, im Jahr 1999 einen Verrechnungsscheck über 400 Mark unterschlagen zu haben. Er stellte deswegen nicht nur eine Strafanzeige, sondern verbreitete die Anschuldigungen auch in der Öffentlichkeit. "Obwohl bekannt war, dass Herr Hopp den Scheck nicht unterschlagen hatte", sagte Staatsanwalt Constantin Hofmann. Er forderte eine "drastische Geldstrafe" von 3600 Euro für den Wissenschaftler, der nach seinem Rauswurf aus dem Faust-Museum im Jahr 2001 heute Frührentner ist. Zwar habe Mahal im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Doch habe sich der 60-Jährige weder bei Hopp entschuldigt, noch scheine er dies zu beabsichtigen. "Bei der Uneinsichtigkeit besteht die Gefahr der Wiederholung", so Hofmann.

Mit Uneinsichtigkeit habe das nichts zu tun, betonte jedoch Mahals Verteidigerin Inge Rötlich, der der sonst so wortgewandte Faust-Experte weitgehend das Reden überließ. Die Rechtsanwältin stellte den gesundheitlichen Zustand ihres Mandanten in den Mittelpunkt. "Dr. Mahal war damals in einem Zustand, den man als schwachsinnig bezeichnen kann", sagte sie. Die psychische Erkrankung, an der Mahal seit 1980 leide, sei wieder ausgebrochen. "Ausgelöst durch die Ereignisse, bei denen er seine Existenz verloren hat", erinnerte sie an Mahals Entlassung. Auch das Hausverbot im Faust-Archiv oder Hopps Ablehnung Mahals bei Veranstaltungen, zählte die Anwältin zu den "Kränkungen", die zum Ausbruch der Krankheit und den verhängnisvollen Folgen geführt hätten.
Als tragisch bezeichnete Richter Bernd Lindner den Fall und sah in den 1050 Euro eher eine "Strafe symbolischer Natur". "Herr Hopp hat die Vorwürfe nicht verdient, doch es gibt auch Umstände, die zugunsten von Herrn Mahal sprechen", so Lindner. Dazu zählte er dessen Erkrankung, die Auslöser für den Zwist gewesen sei. Die verminderte Schuldfähigkeit stehe fest, zudem habe Mahal die Tat eingeräumt.

"Mit der Entlassung hat er seine Erwerbsquelle und seine Lebensaufgabe verloren", erinnerte Lindner. Es sei zwar vernünftiger, wenn sich Mahal bei Hopp entschuldige. Doch es sei auch Ausdruck der Krankheit, dass sich der Wissenschaftler auf seine Haltung versteift habe: "Das Verhältnis zu Herrn Hopp hat sich so verschlechtert, dass er in ihm den Feind sieht, der sein Leben kaputt macht", so der Richter. Möglicherweise werden sich beide wieder begegnen. Am Donnerstag soll Mahal wegen weiterer Beschuldigungen in Karlsruhe vor Gericht stehen.

PZ-Artikel wurde erstellt von: Nicola Hiller am 12.04.2005.


ZURÜCK zum Pressespiegel